in den drei Stufen der Diakon-, Priester- und Bischofsweihe

Die Weihe umfasst drei geordnete Stufen: den Diakonat (Diakonweihe), den Presbyterat (Priesterweihe) und den Episkopat (Bischofsweihe), wobei nur in letzterem als höchster Weihestufe die Fülle des Sakraments vereint ist. Der Empfang der Weihe führt zur Aufnahme in den Klerus und zur Inkardination in eine Diözese oder Ordensgemeinschaft.
Entstehung
Wie alle Sakramente geht auch das Weihesakrament unmittelbar auf eine im Neuen Testament und der Tradition der Kirche überlieferte Einsetzung durch Jesus Christus zurück. Während Christus in seinen Predigten das gesamte Volk Israel in seine Nachfolge berufen hat (Priestertum aller Gläubigen), hat er die zwölf Apostel in eine besondere Nachfolge berufen und ihnen die Leitung der Kirche anvertraut. Über den Heiligen Geist (Apg 1,8 EU) hat er ihnen Vollmacht und Sendung verliehen, an seiner statt zu handeln und ihm als lebendiges Werkzeug zu dienen:
„Wer euch hört, der hört mich.“ – Lk 10,16
Spendung der Weihe
Zentrale, nach außen sichtbare Handlung der Weihespendung ist die Handauflegung und das Weihegebet des Spenders. Die Tradition der Handauflegung ist seit der Urkirche belegt und findet sich bereits in den Briefen des Neuen Testaments.
Stufen der Weihe
Das eine Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen (ordines):
- Diakonat (Diakonweihe, ordo diaconorum) – die Hauptaufgaben des Diakons sind im diakonischen und seelsorglichen Dienst, der Verkündigung des Evangeliums und der Feier des Gottesdienstes.
Kandidaten einer katholischen Pristerweihe - Presbyterat (Priesterweihe, ordo presbyterorum) – der Priester übernimmt als Mitarbeiter des Bischofs die Leitung von Gemeinden und die Spendung der Sakramente (mit Ausnahme der Weihe).
- Episkopat (Bischofsweihe, ordo episcoporum) –die Bischöfe sind als Nachfolger der Apostel für die Leitung der Kirche verantwortlich. In der dritten und höchste Weihestufe vereint sich die Fülle des Weihesakraments.
Die einzelnen Stufen bauen aufeinander auf: zum Empfang der Priesterweihe ist die Diakonweihe erforderlich, für die Bischofsweihe die Priesterweihe. Die Bischofs- und Priesterweihe verleihen die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi zu handeln. Die Diakonweihe „hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen“ (can. 1009 §3 CIC).
Durch die Weihe wird der Kandidat in den jeweiligen Ordo der Kirche (Ordo episcoporum, Ordo presbyterorum und Ordo diaconorum) aufgenommen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Weihesakrament



